Alle Informationen zu diesem Thema findest Du auf der Seite des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg.
Neueinteilung der Motorradklassen seit Januar 2013
A1 – von 16 bis 18 Jahren entfällt die Beschränkung auf bbH 80 km/h – Leergewicht mind. 110 kg
A2 (mittelschwere Krafträder, bisher A beschränkt) – maximal 35 kW statt bisher 25 kW – Leergewicht mind. 175 kg Achtung! der automatische Aufstieg nach 2 Jahren auf Klasse A entfällt!
A (schwere Krafträder, bisher A unbschränkt) – Erwerb ab 24 Jahren möglich
WICHTIG: Wer vor dem 19.01.2013 die Klasse A beschränkt erwirbt, darf auch nach dem Stichtag Fahrzeuge der neuen Klasse A2 fahren. Ausserdem erhält er nach 2 Jahren die Klasse A prüfungsfrei. Dies gilt nicht, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse A2 nach dem 18.01.2013 erteilt wird. Eintrag bearbeiten