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Praxisunterricht:

Die Praktische Ausbildung ist gegliedert in:

– Grundausbildung
– Sonderfahrten
– Verbinden und Trennen (bei Anhängerklassen)
– Prüfungsvorbereitung
– Abfahrtskontrolle 

Informationen zur Grundausbildung und zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten:

Die praktische Ausbildung ist gegliedert in

  • Grundausbildung,
  • besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten),
  • Verbinden und Trennen (bei Anhängerklassen)
  • Prüfungsvorbereitung
  • Abfahrtkontrolle (bei Lkw- und Busklassen)

Für jede Ausbildungsklasse ist in der Fahrschule ein Unterrichtsplan ausgehängt oder ausgelegt.

In der Grundausbildung müssen alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt werden.

Dazu zählen unter anderem:

  • Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt,
  • Anfahren und Schalten in der Ebene, im Gefälle und in Steigungen,
  • Abbiegen und Fahrstreifenwechsel,
  • Rückwärtsfahren und Wenden,
  • Halten und Parken,
  • Beachtung von Ampeln und Verkehrszeichen,
  • Angepasste Fahrgeschwindigkeit,
  • Überholen,
  • Vorfahrt,
  • Verhalten an Bahnübergängen, Bushaltestellen, an Zebrastreifen,
  • Verhalten gegenüber Kindern und alten Menschen,
  • Vorausschauendes Fahren und Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen,
  • Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen,
  • Umweltschonende und energiesparende Fahrweise,
  • Gefahrbremsung.

Erst wenn dies alles gut sitzt, darf der Fahrlehrer mit den Sonderfahrten beginnen. Für diese Fahrten sind Mindeststundenzahlen vorgeschrieben.

Detailinformationen zu den einzelnen Klassen:

  1. Was darf ich mit den jeweiligen Klassen fahren?
  2. Wie lange dauert die Ausbildung mindestens?
  3. Welche Prüfung muss ich machen?

Bitte die gewünschte Klasse auswählen.