Praxisunterricht:
Die Praktische Ausbildung ist gegliedert in:
– Grundausbildung
– Sonderfahrten
– Verbinden und Trennen (bei Anhängerklassen)
– Prüfungsvorbereitung
– Abfahrtskontrolle
Informationen zur Grundausbildung und zu den gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten:
Die praktische Ausbildung ist gegliedert in
- Grundausbildung,
- besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten),
- Verbinden und Trennen (bei Anhängerklassen)
- Prüfungsvorbereitung
- Abfahrtkontrolle (bei Lkw- und Busklassen)
Für jede Ausbildungsklasse ist in der Fahrschule ein Unterrichtsplan ausgehängt oder ausgelegt.
In der Grundausbildung müssen alle für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt werden.
Dazu zählen unter anderem:
- Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt,
- Anfahren und Schalten in der Ebene, im Gefälle und in Steigungen,
- Abbiegen und Fahrstreifenwechsel,
- Rückwärtsfahren und Wenden,
- Halten und Parken,
- Beachtung von Ampeln und Verkehrszeichen,
- Angepasste Fahrgeschwindigkeit,
- Überholen,
- Vorfahrt,
- Verhalten an Bahnübergängen, Bushaltestellen, an Zebrastreifen,
- Verhalten gegenüber Kindern und alten Menschen,
- Vorausschauendes Fahren und Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen,
- Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen,
- Umweltschonende und energiesparende Fahrweise,
- Gefahrbremsung.
Erst wenn dies alles gut sitzt, darf der Fahrlehrer mit den Sonderfahrten beginnen. Für diese Fahrten sind Mindeststundenzahlen vorgeschrieben.